Gebäude

 
Die Entscheidungen über die kirchlichen Liegenschaften gehören zu den gravierendsten Entscheidungen in der Landeskirche. Auch in Karlsruhe werden sie alle stark herausfordern. 

Was ist die Ampelentscheidung? 
In der gesamten Landeskirche können aufgrund der finanziellen Situation nicht mehr alle Kirchen und Gemeindehäuser in der zentralen Finanzierung gehalten werden. Die zentrale Finanzierung stellt sicher, dass die Landeskirche im Wesentlichen die Kosten für die Instandhaltung und Bewirtschaftung der Gebäude trägt. Die Entscheidung über den zukünftigen Liegenschaftsbestand in den Kirchenbezirken werden in den Kirchenbezirken getroffen. Die Rahmenbedingungen für diese Entscheidung gibt die Landeskirche mit der sog. Ampelentscheidung vor.
 
Die Kirchenbezirke müssen folgende Festlegungen für „ihre“ Kirchen und Gemeindehäuser treffen: 
  • 30% der Gebäude verbleiben in der zentralen Finanzierung und werden dauerhaft erhalten (grün) 
  • 30% der Gebäude fallen dauerhaft aus der zentralen Finanzierung heraus (rot) 
  • 40% der Gebäude werden noch nicht entschieden. Die Entscheidungen darüber fallen erst in den kommenden Jahren.
Entwicklung einer Kriterien-Matrix
Der Stadtkirchenrat hat zur Vorbereitung der Ampelentscheidungen in der Evangelischen Kirche in Karlsruhe eine Kriterien-Matrix vorgeschlagen, in der wesentliche Kriterien für die  Beurteilung der Gebäude zusammengestellt sind. Diese Kriterien-Matrix ist auf der Tagung der Stadtsynode am 8. April vorgestellt und in einer Sondersitzung der Stadtsynode am 9. Mai ausführlich beraten worden. 

Der Stadtkirchenrat hat in seiner Sitzung am 16. Mai die Kriterien-Matrix unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Sondersynode zur Beratung der Ampelentscheidung beschlossen. Die Kriterien-Matrix ist für den Stadtkirchenrat ein wichtiges Instrument dafür, um für die Festlegung des zukünftigen Liegenschaftsbestand möglichst objektive Entscheidungsgrundlagen zu haben. Die Ampelentscheidungen bleiben gleichwohl an das Ermessen des Stadtkirchenrats gebunden. 
 
Vorschläge für die "grünen" Kirchen und Gemeindehäuser
In seiner Klausurtagung am 24./25. Juni 2022 hat der Stadtkirchenrat einen Vorschlag für die „grünen“ Kirchen und Gemeindehäuser erarbeiten und der Stadtsynode in ihrer Tagung am 22.7.2022 zur Beratung vorgelegt. Eigentlich war der Plan, im Nachgang zur Beratung der Stadtsynode mindestens 75 Prozent der „grünen“ Gebäude für die Evangelische Kirche in Karlsruhe festzulegen, um für diese den Baustopp aufheben zu können. Nach reiflichen Beratungen ist der Stadtkirchenrat zu dem Entschluss gekommen, die Entscheidung über die "grünen" Gebäude nicht vorzuziehen, sondern im Herbst 2023 eine Gesamtliste über alle "grünen", "gelben" und "roten" Gebäude der Synode vorzulegen. 
 
Zum einen ist das aktuelle und erwartbare Niveau der Baukosten so hoch, dass in den nächsten beiden Jahren dringend von größeren Sanierungsmaßnahmen abgeraten wird. Zum anderen haben die Rückmeldungen aus der Synode deutlich gemacht, dass es für die Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz der Entscheidung von großer Bedeutung ist, die gesamte Gebäudeampel zu kennen.
 
Liste über Gesamtplanung der Liegenschaften
Der Stadtsynode wurde auf ihrer Tagung am 14. Juli 2023 die Gesamtplanung der Liegenschaften (rot, gelbe und grüne Gebäude) zur Beratung vorgelegt. In dieser Gesamtplanung wird die bis dahin getroffene Entscheidung über die Regionenbildung berücksichtigt, die Erkenntnisse des Kirchenbildprozesses und die Rückmeldungen der Stadtsynode auf die vorgelegte Gebäudeliste. Bis zur Herbstsynode hatten die Gemeinden Gelegenheit, Rückmeldungen zum vorgelegten Entwurf zu geben. Auf der Tagung am 17. November 2023 wurde die Ampelliste in zweiter und abschließender Lesung auf der Stadtsynode behandelt.
 
In seiner Sitzung am 11. Dezember 2023 hat der Stadtkirchenrat die Gesamtplanung beschlossen. Die verabschiedete Gebäudematrix blieb dabei eine wesentliche Entscheidungsgrundlage. Die aktuelle Ampelliste mit den roten, gelben und grünen Gebäuden (Stand: 11. Dezember 2023) sieht wie folgt aus:

 

Ampelliste (vom SKR am 11. Dezember 2023 beschlossen)

 

Hellgrün: Diese Gebäude befinden sich in der Baupflicht des Landes Baden-Württemberg. Auch hier ist es so, dass die Evangelische Kirche anteilig Kosten z.B. bei einer Renovierung zu übernehmen hat. Hellgrün bedeutet: Das Gebäude bleibt in der Mitfinanzierung durch die Landeskirche und in der Mitfinanzierung durch den Kirchenbezirk. 
 
  • Evangelische Stadtkirche Karlsruhe
  • Evangelische Stadtkirche Durlach
  • Evangelische Kirche Knielingen
  • Evangelische Kirche Zum Guten Hirten Rintheim 
  • Laurentiuskirche Hagsfeld  
 

Grün: Die als grün klassifizierten Gebäude bleiben in der Mitfinanzierung durch die Landeskirche und in der Finanzierung durch den Kirchenbezirk. Diese Gebäude sollen langfristig erhalten bleiben. Aber auch bei den grünen Gebäuden wird es notwendig sein, zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. bei Renovierungen) zu suchen und zu finden, da die Mittel von Kirchenbezirk und Landeskirche letztlich nicht ausreichen werden, auch nur alle grünen Gebäude zu finanzieren. 
Wichtig ist auch: Durch das Baumoratorium sind in den letzten Jahren die  Instandsetzungs- und Renovierungsmaßnahmen zurückgestellt worden. Wenn nun die grünen Gebäude identifiziert sind, bedeutet das aber nicht, dass sofort alle anstehenden Maßnahmen umgesetzt werden können. Hier muss eine Priorität bezüglich der Umsetzung erfolgen, da hier auch die Finanzmittel vorhanden sein müssen. Aber klar: Grün bedeutet, dass die Sanierungen und Renovierungen kommen. 
 
 
  • Christuskirche, Weststadt
  • Emmauskirche und Gemeindehaus, Waldstadt
  • Lutherkirche, Oststadt
  • Kirche und Gemeindehaus Grötzingen
  • Gemeindehaus am Zwinger in Durlach
  • Auferstehungskirche Rüppurr
  • Paul-Gerhardt-Kirche in Beiertheim (Südkreuzgemeinde)
  • Gemeindezentrum Philippuskirche, Daxlanden
  • Karl-Friedrich-Gedächtnis-Kirche Mühlburg
  • Petrus-Jakobus Kirche und Gemeindehaus, Nordweststadt
  • Evangelische Kirche Grünwettersbach
  • Evangelisches Gemeindehaus Palmbach
 

Gelb: Als gelb sind die Gebäude klassifiziert, deren weitere Situation und Mitfinanzierung bei Baumaßnahmen sich erst noch klären wird. Eine Entscheidung, ob das Gebäude längerfristig erhalten werden kann oder abgegeben werden muss, ist noch nicht getroffen und hängt maßgeblich mit davon ab, ob eine alternative Finanzierung gefunden werden kann. 
Der SKR hat für jedes Gebäude festzulegen, bis zu welchem Zeitpunkt diese Entscheidung getroffen werden muss. Sie muss spätestens bis 2032 getroffen werden. In jedem Fall ist beim Erhalt des Gebäudes eine alternative Finanzierung zu finden. Schon mittelfristig ist eine Finanzierung durch den Kirchenbezirk nicht möglich. Eine Mitfinanzierung durch die Landeskirche gibt es höchstens noch bei Dach und Fach, also bei Dingen, die unbedingt sein müssen, damit keine Gefahr für Leib und Leben besteht. 
 
  • Kleine Kirche Karlsruhe, Innenstadt
  • Hans-Löw-Haus Gemeindehaus Kreuzstraße, Innenstadt
  • Albert-Schweitzer-Saal, Weststadt
  • Gemeindehaus Rintheim
  • Gemeindezentrum Hagsfeld
  • Friedenskirche Weiherfeld 
  • Johannis-Paulus-Gemeindezentrum 
  • Johannis-Paulus-Kirche
  • Gemeindehaus Rüppurr
  • Ökumenisches Gemeindezentrum Oberreut
  • Gemeindehaus der Markusgemeinde, Weststadt
  • Markuskirche, Weststadt
  • Evangelische Kirche Hohenwettersbach
  • Evangelische Jakobskirche Wolfartsweier 
  • Waldenserkirche Palmbach
 

Rot: Als rot sind Gebäude klassifiziert, für die in der Regel keine Baubeihilfen mehr in Anspruch genommen werden können. Die für diese Kategorie mögliche Gebäudeanzahl darf bei der Klassifizierung nicht unterschritten werden. (Definition der Landeskirche). 
Rote Gebäude werden langfristig nicht im Eigentum der Evangelischen Kirche in Karlsruhe bleiben oder die Kostenregelung muss vertraglich so gegeben sein, dass keine Rechte und Pflichten für den Kirchenbezirk verbleiben. Eine Finanzierung durch den Kirchenbezirk und die Landeskirche ist nicht mehr möglich.
Es ist allerdings keine Entscheidung darüber getroffen, ob das Gebäude verkauft, anderweitig genutzt oder in anderer Trägerschaft weiter durch Kirche/Gemeinde genutzt werden kann. Eine solche Entscheidung ist für jedes Gebäude zu einem späteren Zeitpunkt im Einzelfall zu treffen.
 
  • Trinitatiskirche Aue mit Gemeindehaus  
  • Martin-Luther-Haus Grötzingen
  • Luther-Melanchthon-Gemeindezentrum Aue (Auf diesem Gelände soll ein Sozial-Diakonisches Zentrum entstehen. In diesem größeren Komplex sollen Gemeinderäume angemietet werden.)
  • Gemeindezentrum der Emmausgemeinde, Waldstadt
  • Melanchthonhaus der Südkreuzgemeinde (Die Gemeinde hat den Verkauf des Hauses bereits im November 2017 beschlossen.)
  • Matthäuskirche, Südweststadt
  • Gemeindehaus der Hoffnungsgemeinde am Albring, Daxlanden (Ist mit Zustimmung der Gemeinde schon einer anderen Nutzung zugeführt)
  • Thomaskirche, Daxlanden
  • Jung-Stilling-Saal Mühlburg
  • Gemeindehaus Dreikönigstr. Knielingen (Auf dem Grundstück ist eine andere Nutzung für eine Kindertageseinrichtung und Wohnungen in Planung.)
  • Gemeindezentrum Struvestr. Knielingen
  • Lukaskirche und Gemeindehaus, Weststadt
  • Gemeindehaus Grünwettersbach
  • Gemeindezentrum Stupferich (Zustimmendes Signal zur Abgabe aus der Gemeinde vorhanden.)
  • Gemeindehaus Wolfartsweier